Titelthema
Oktober 2014
Gemeinsam auf dem Weg
Vor fünf Jahren wurde die »UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung« in Deutschland ratifiziert. Seitdem ist die Gesellschaft im Wandel: Schulen öffnen sich für gemeinsames Lernen, Wohn- und Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderungen werden vielfältiger. Die Diskussion um »Inklusion« hat die ganze Gesellschaft erfasst. Und die Zieglerschen? Die ändern sich auch. Was genau in den letzten fünf Jahren bei uns passiert ist, was sich verändert hat und was bleibt – davon berichtet unser Autorenteam.
Text: Sarah Benkißer, Sarah Emslander, Jürgen Schübel, Eva Huchler, Annette Scherer
Speisesaal Haus Höchsten, Wilhelmsdorf: »Ich hab jetzt eine neue Wohnung mitten in Ravensburg – da wo immer der Wochenmarkt ist«, berichtet Nadine* stolz. »Für mich ist Ravensburg top! Da kann ich mich auch mal mit meinem Freund verabreden.« Bisher hat Nadine zusammen mit anderen Menschen mit Behinderung in einer Außenwohngruppe gelebt, ab Herbst will sie alleine wohnen. Selbstständig sein. Trotz Behinderung.
Busbahnhof Ravensburg: »Entschuldigung, wo hält denn hier der Bus nach Wangen?« ruft die ältere Dame durch die offene Tür des Busses. »Ähhh«, gerät der Busfahrer ins Stocken. Da lässt sich der junge Mann vom Sitzplatz gleich hinter dem Fahrer vernehmen: »Der fährt dahinten.« »Ah genau«, sagt der Busfahrer, »fragen Sie einfach den Tobi* der kennt alle Fahrpläne auswendig!« Tobi, dessen Name hier geändert wurde, hat eine Behinderung. Und er hat recht: In der Richtung, in die er zeigt, biegt gerade der Bus nach Wangen in die Haltebucht ein. Die ältere Dame dankt und macht sich auf den Weg. Anerkennung für die eigenen Stärken bekommen. Trotz Behinderung. Oder gerade wegen der Behinderung? Oder einfach nur: mit Behinderung?
Wie nimmt unsere Gesellschaft behinderte Menschen wahr? Und wie selbstverständlich können Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben? Seit fünf Jahren werden diese Fragen mit einer neuen Dynamik öffentlich diskutiert. Am 26. März 2009 trat in Deutschland die »UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung« (auch: UN-Behindertenrechtskonvention oder kurz: UN-BRK) in Kraft und löste vor allem in der Bildungspolitik eine große Debatte aus. Was hat sich seit der Unterzeichnung der UN-BRK getan – in Deutschland, in Baden-Württemberg und bei den Zieglerschen?
Das Schlüsselwort, das seit der Ratifizierung durch die deutschen Medien geht, lautet »Inklusion«. Dabei spielt dieser Begriff in der UN-BRK selbst eine untergeordnete Rolle, in der offiziellen deutschen Übersetzung taucht er gar nicht auf. Da ist in Artikel 3 die Rede von der »vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft«. Lediglich im englischen Text findet sich die Entsprechung »inclusion in society«. Dass das englische »inclusion« in der deutschen Übersetzung zur »Einbeziehung« wurde, kritisieren viele Inklusionsbefürworter in Deutschland (siehe das »Interview mit Dr. Sigrid Arnade).
Doch was unterscheidet eigentlich »Inklusion« von »Integration«? Ist die ganze Debatte am Ende nur Wortklauberei? Oder stecken tatsächlich unterschiedliche Konzepte dahinter? Sarah Emslander und Jürgen Schübel von der Behindertenhilfe der Zieglerschen erklären es so: »In einer inklusiven Gesellschaft werden alle Menschen gleichberechtigt in die Gemeinschaft einbezogen. Eine inklusive Gesellschaft heißt Menschen willkommen, auch wenn sie anders sind. Niemand wird ausgeschlossen, alle gehören dazu. Die inklusive Gesellschaft erteilt Barrieren, Ausgrenzung und Sonderstrukturen eine Absage. Die Vielfalt menschlichen Lebens wird als normal und als Bereicherung anerkannt. Je unterschiedlicher und vielfältiger die Menschen, desto mehr kann die Gemeinschaft und jeder Einzelne in ihr profitieren. Inklusion ist eine Haltung und verlangt somit einen gesamtgesellschaftlichen Wandel. Die Haltung zeigt sich in unserem Denken und Handeln.«
Während Integration also von den behinderten Menschen ausgeht, die es einzeln oder in kleinen Gruppen in die große Gruppe der Nichtbehinderten einzuordnen gilt, nimmt Inklusion die gesamte Gesellschaft in den Blick, in die sich – so das Idealbild – alle Menschen nach ihren Möglichkeiten einbringen können. Doch die Idee der Inklusion ist keine reine Utopie. Sie ist handlungsleitend für konkrete politische Veränderungen in Deutschland. Insbesondere in der Schulpolitik hat die von der UN-BRK ausgelöste Debatte um Inklusion bundesweit zu einem tiefgreifenden Wandel geführt. Eine im Jahr 2013 von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichte Studie zeigt, dass mittlerweile jeder vierte Schüler mit Förderbedarf eine Regelschule besucht, »während es zum Zeitpunkt der Ratifizierung der UN-Konvention 2009 noch nicht einmal jeder Fünfte war«. Dabei stellt die Studie deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern fest: Während beispielsweise in Bremen 55,5 Prozent aller Förderschüler eine Regelschule besuchen, sind es in Niedersachsen gerade mal 11,1 Prozent. Und in Baden-Württemberg? Hier liegt laut Studie der Anteil der inklusiv beschulten Kinder mit Förderbedarf bei überdurchschnittlichen 27,7 Prozent, allerdings war die Quote schon 2009 mit 26 Prozent etwa auf diesem Niveau. Die Autoren der Bertelsmann-Studie resümieren daher: »Die Inklusion im baden-württembergischen Schulsystem stagniert.«
Viel verblüffender ist jedoch ein anderes Ergebnis: Der Anteil der Förderschüler, die eine Sonderschule besuchen, ist nämlich nicht, wie die oben genannten Ergebnisse vermuten lassen, gesunken, sondern annähernd konstant geblieben. In Baden-Württemberg ist diese sogenannte Exklusionsquote seit 2009 sogar gestiegen – von 4,7 auf fünf Prozent. Eine Entwicklung, die dem Grundgedanken der UN-Konvention eigentlich zuwiderläuft. Die Autoren der Bertelsmann-Studie erklären dieses Phänomen damit, dass insgesamt mehr Kindern und Jugendlichen ein Förderbedarf attestiert wird. Der Anteil der Schüler mit einem festgestellten Förderbedarf stieg bis zum Schuljahr 2011/12 um 0,4 Prozent an – bei insgesamt rückläufigen Schülerzahlen. Prof. Dr. Harald Rau, Vorstandsvorsitzender der Zieglerschen, findet für die Entwicklung in Baden-Württemberg noch eine weitere Erklärung: »Wir stellen fest, dass bei unseren Sonderschulen zunehmend Eltern behinderter Kinder aus Bundesländern anfragen, wo die Inklusion im Schulwesen in den letzten Jahren besonders vorangetrieben wurde. Dort müssten diese Kinder eine Regelschule besuchen, fallen aber beispielsweise wegen ihres besonders auffälligen Verhaltens durchs Raster. Es mag beinahe zynisch klingen, aber wir müssen hier von ›Inklusionsverlierern‹ sprechen. Das starke und fachlich exzellente Sonderschulwesen in Baden-Württemberg ist für solche Schüler und ihre Eltern oft die letzte Hoffnung auf eine gute, dem Kind gerecht werdende Beschulung.«
In der Öffentlichkeit wird das Thema Inklusion intensiv und kontrovers diskutiert, wie ein Blick in Leserbriefe oder Online-Kommentare zeigt. So divergierend die Ansichten dabei zum Teil sind, die lebhafte Diskussion zeigt: Das Thema Inklusion ist fünf Jahre nach der Unterzeichnung der UN-BRK im Bewusstsein der Gesellschaft angekommen. Was bedeutet dies für Träger sozialer Einrichtungen wie die Zieglerschen?
Auch bei den Zieglerschen sind zuallererst die Schulangebote von der Inklusionsdebatte betroffen, beispielsweise für hör-sprachbehinderte Kinder. Karin Leibold ist Sprachheilpädagogin der Sprachheilschule Friedrichshafen und arbeitet seit drei Jahren in einer Außenklasse an der Sommertalschule in Meersburg, einer Regel-Grundschule. Was bedeutet es für die Lehrerin, »inklusiv« zu unterrichten? »Für mich liegt in der inklusiven Beschulung von Kindern mit Hör-Sprachbehinderung die Zukunft«, erklärt Karin Leibold. Gemeinsam mit ihrem Kollegen aus der Grundschule betreut sie eine Klasse von 21 Kindern, davon haben sechs eine Sprachbehinderung. »Es war schon eine Veränderung im Vergleich zum Unterricht an der Sprachheilschule. In einer Klasse der Sprachheilschule sind etwa 12 Kinder, hier sind es fast doppelt so viele. Und das Leistungsspektrum in einer Grundschulklasse ist viel größer.« In der Inklusionsklasse wird nach dem Konzept des Teamteachings gearbeitet. Das heißt, dass die Regelschul- und die Sprachheil-Lehrkraft die Klasse zusammen unterrichten und gemeinsam die Verantwortung für alle Kinder – mit und ohne Behinderung – tragen. Das gemeinsame Unterrichten war für Karin Leibold nicht neu, das war sie aus der Sprachheilschule gewohnt. Wohl war es aber neu für ihren Kollegen aus der Grundschule, sich auf die Vor- und Nachteile, die das Teamteaching mit sich bringt, einzustellen: Für Absprachen wird zusätzliche Vorbereitungszeit benötigt, dafür kann man sich die Aufgaben aber auch aufteilen.
Doch die Grundgedanken der UN-Konvention betreffen nicht allein die Schulen. Die »Teilhabe an der Gesellschaft« bezieht sich schließlich auf alle Aspekte des täglichen Lebens. Sarah Emslander und Jürgen Schübel arbeiten im Stab der Geschäftsführung für die Behindertenhilfe der Zieglerschen an der sogenannten »Dezentralisierung« von Wohnund Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung, das heißt an der Verlagerung von Angeboten aus großen zentralen Einrichtungen mit Heimcharakter an kleinere wohnortnahe Standorte. Sie berichten: »Im Rahmen unseres Dezentralisierungsprojekts ›DeziBel‹ werden neue, kleinere und gemeindeintegrierte Wohnangebote geschaffen. Nach wie vor handelt es sich hierbei um ein besonderes Angebot für Menschen mit Behinderung, welches dem Grunde nach mehr dem Prinzip der ›Integration‹ als dem der ›Inklusion‹ entspricht, jedoch den Weg in eine inklusive Gesellschaft bereitet. Wir möchten damit das Wunsch- und Wahlrecht stärken und selbstverständliche Begegnungsmöglichkeiten von Menschen mit und ohne Behinderung schaffen, weswegen durchaus von einem inklusiven Ansatz gesprochen werden kann.«
Ein Beispiel für inklusive Angebote an einem dezentralen Standort ist ein gerade entstehendes Arbeitsangebot der Zieglerschen für Menschen mit Behinderung in Aulendorf, das einen nahtlosen Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. In der neuen Betriebsstätte der Rotach-Werkstätten werden 36 Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz finden. Das Besondere an diesem Projekt ist die Kooperation zwischen einer Firma und einem sozialen Träger unter dem Dach einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Denn die Aulendorfer Firma Hügler GmbH wird Teile ihrer Produktion in die neuen Räumlichkeiten integrieren und zusammen mit den Menschen mit Behinderung den Arbeitsalltag auf Augenhöhe gestalten. Dieses Konzept überzeugte auch den Förderausschuss des Landes Baden-Württemberg für innovative und inklusive Projekte. Das Angebot in Aulendorf ist das erste, das im Bereich Arbeit und Bildung als Vorzeigeprojekt für gelebte Inklusion gefördert werden soll. »Wir betreten hier komplett neues Terrain. Menschen mit und ohne Behinderung werden in unserer innovativen und inklusiven Werkstatt neben- und miteinander ohne Barrieren zusammen arbeiten«, freut sich Olaf Sigmund, Leiter der Rotach-Werkstätten.
Auch am Hauptsitz der Zieglerschen in Wilhelmsdorf geht es mit der Inklusion voran: Vier neue Appartements werden hier eingerichtet. Dort können Menschen mit Behinderung weitgehend selbstständig wohnen. Unterstützung bekommen sie von den ambulanten Diensten der Behindertenhilfe. Das Besondere: Alle diese Menschen wohnten zuvor in einem stationären Setting, wechseln also in die selbstständigere Form des ambulant betreuten Wohnens. Dass dieser Übergang gelingt, daran arbeiten die Mitarbeiter des stationären und des ambulanten Bereichs gemeinsam. »Grundvoraussetzung für einen Wechsel ist die Bereitschaft des Kunden dazu. Für uns ist es im Verlauf wichtig, durch rundum transparente Information dem Kunden und allen anderen Beteiligten ein sehr genaues Bild davon zu vermitteln, wie eine Ambulante Wohnform aussehen kann«, erklärt Claudia Apel, Leiterin der Ambulanten Dienste.
So wird bei den Zieglerschen in vielen Projekten an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gearbeitet. Doch gelten nicht gerade große soziale Träger wie die Zieglerschen als »Bremser« im Inklusionsprozess? Der Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. Harald Rau, findet hier deutliche Worte: »Wir lassen uns weder von den radikalen Inklusions-Befürwortern noch von den Gegnern vereinnahmen. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt, mit seinen individuellen Stärken und Schwächen, seinen Wünschen und Möglichkeiten. Menschen mit Behinderung sollen wählen können, wie sie leben möchten, dazu brauchen sie Wahlmöglichkeiten.«
* Namen geändert
Erfahren Sie mehr
Auch bei den Zieglerschen geht es in der Inklusionsdebatte vor allem um die Schulangebote
Selbstständig Wohnen in Wilhelmsdorf – gut betreut durch die Ambulanten Dienste