informationen für richter & staatsanwälte
Geldauflagen, die von Anwaltschaften und Gerichten zugewiesen werden, sind für unsere Arbeit eine wichtige Unterstützung. Sie helfen uns, Menschen mehr Zeit und Zuwendung zu geben, als es die Pflegesätze erlauben oder durch öffentliche Mittel finanziert werden kann.
Informationen für Zuweiser
Wir freuen uns, dass Sie sich auf unseren Seiten informieren. Gerade für uns sind Geldauflagen ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung von Projekten, für die keine öffentlichen Gelder fließen. Einen Überblick über unsere aktuellen Spendenprojekte finden Sie hier.
Die Zieglerschen e.V.
- sind eingetragen in den Listen der Oberlandesgerichte (OLG),
- informieren die OLG gewissenhaft zu Beginn eines jeden Jahres über alle eingegangenen Bußgelder des Vorjahres,
- haben ein separates Bußgeldkonto,
- stellen für Bußgelder keine Spendenbescheinigungen aus,
- informieren Gerichte und Staatsanwaltschaften fristgerecht, ob die Zahlungspflicht erfüllt wurde oder nicht,
- stellen Adressaufkleber und Überweisungsträger zur Verfügung.
Wenn Sie es wünschen, informieren wir Sie gerne weitergehend über unsere Arbeit. Wir senden Ihnen gerne Informationsmaterialien, Adress-Aufkleber oder Überweisungsträger. Außerdem informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch. Nathalie Brandes steht Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Informationen für Zahlungspflichtige
Sie sind zur Zahlung eines Bußgeld an die Zieglerschen e.V. verpflichtet worden? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Zahlung. Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir wichtige Projekte für Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Kinder mit Hör- und Sprachbehinderungen oder Menschen mit Suchterkrankungen finanzieren können. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür sehr herzlich.
Nachfolgend einige wichtige Informationen:
- Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.
- Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
- Überweisen Sie Ihr Bußgeld bitte ausschließlich auf unser Bußgeld-Sonderkonto bei der SozialBank Köln:
IBAN: DE18 3702 0500 0007 7956 01
BIC: BFSWDE33XXX - Bitte geben Sie bei allen Zahlungen unbedingt das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung. Und nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht zu bestätigen.
Wichtig:
Sollten Sie Ihre Zahlung versehentlich auf unser Spendenkonto überwiesen haben oder eine Rate doppelt angewiesen haben, bitten wir um Kontaktaufnahme.
IHRE ANSPRECHPARTNERIN FÜR GELDAUFLAGEN
Mithelfen
Nathalie Brandes
Geldauflagen und Bußgelder
07503 929-224