nachlass und testament
Ein Vermächtnis zu hinterlassen ist vielen Menschen wichtig. Da geht es nicht nur um Materielles, da geht es vor allem auch um die Frage: Wie leben meine Werte und Visionen weiter? Wie kann ich dafür sorgen, dass das, was mir im Leben wichtig war, auch nach meinem Tode bleibt?
Den Nachlass bewusst regeln – damit etwas bleibt
Deshalb möchten viele Menschen ihren Nachlass bewusst regeln. Sie möchten sichergehen, dass ihr Vermögen in die richtigen Hände kommt und das Beste bewirkt. Und sie möchten, dass Gutes bleibt. Auch wir Zieglersche – gemeinsam mit unserer Johannes-Ziegler-Stiftung – möchten dauerhaft erhalten, was uns am Herzen liegt: die uneigennützige Hilfe für Menschen, die unsere Unterstützung brauchen. Denn Diakonie ist gelebte Nächstenliebe im Sinne Jesu.
Eine Stiftung als Vermächtnis – dauerhaft Gutes tun
Möchten auch Sie zu Lebzeiten Zukunft gestalten? Dann bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, dauerhaft Gutes zu tun. Zum Beispiel:
- Setzen Sie die Johannes-Ziegler-Stiftung als Erben ein oder begünstigen Sie die Stiftung durch ein Vermächtnis.
- Gründen Sie eine eigene Stiftung auf dem Fundament der Johannes-Ziegler-Stiftung. Diese von uns treuhänderisch verwaltete Stiftung kann zum Beispiel Ihren Namen tragen (Max-Mustermann-Stiftung) oder auf Ihren gewünschten Stiftungszweck verweisen (Kinderstiftung Oberschwaben).
- Oder gründen Sie mit Ihrem Nachlass ein eigenen Stifterfonds. Hier geht Ihr Vermächtnis ins Stiftungskapital der Johannes-Ziegler-Stiftung ein, ist aber im Zweck an das gebunden, was Sie festlegen und was Ihnen wichtig ist. Auch Stiftungsfonds können entweder Ihren Namen tragen (Max-Mustermann-Fonds) und/ oder auf Ihren gewünschten Stiftungszweck verweisen (Stifterfonds für Kinder in Oberschwaben).
Wir sind von der Erbschaftssteuer befreit
Im Unterschied zu Ehegatten und Kindern sind wir als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftsteuer befreit. Alles, was Sie uns hinterlassen, kommt deshalb ohne Abzug bei denen, die Ihnen am Herzen liegen, an.
Das Testament – Damit der letzte Wille in Erfüllung geht
Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt werden kann, ist das Testament. Denn ohne Testament gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Nur ein Testament gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille in Erfüllung geht – vor allem dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht. Mit einem Testament (oder Erbvertrag) können Sie genau bestimmen, welche Menschen oder Organisationen – zum Beispiel die Johannes-Ziegler-Stiftung – bedacht werden sollen.
Haben Sie Fragen?
Matthias Braitinger,
Stiftungsmanager
Johannes-Ziegler-Stiftung
Wir in der Johannes-Ziegler-Stiftung beraten und begleiten Sie in all diesen Fragen gern. Wir nehmen uns Zeit für das, was Sie wollen und vermitteln auf Wunsch Kontakt zu einem Fachanwalt für Erbrecht oder zu einem Notar. Wir sind jederzeit für Ihre Fragen ansprechbar.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Telefon: 07503 929-256