»Niemand soll gegen seinen Willen umziehen müssen«
Katrin Altpeter
»Niemand soll gegen seinen Willen umziehen müssen«
Katrin Altpeter
Interview
März 2012
Katrin Altpeter, SPD, ist Ministerin für Arbeit und Soziales in der neuen grün-roten Landesregierung. Welche Schwerpunkte setzt sie in ihrer Politik für Menschen mit Behinderung? Und was plant die Regierung, um Träger wie die Zieglerschen bei der Herausforderung Inklusion zu unterstützen?
Text: Willi Hiesinger und Annette Scherer
Frau Ministerin, Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in großen Heimen leben müssen, sondern ihre Wohnung selbst wählen können. Die Zieglerschen setzen dies bereits mit großem finanziellem Aufwand um und bauen dezentrale kleine Einheiten an mehreren Orten. Doch führt der Um- und Rückbau von Komplexeinrichtungen nach Expertenmeinung allein in Baden-Württemberg zu Investitionen von 350 bis 500 Millionen Euro. Die derzeitige Förderung reicht dafür nicht. Wie plant die Regierung, diese Herausforderung zu meistern?
Die kritische Diskussion über große Komplexeinrichtungen gibt es seit vielen Jahren. Gerade in Baden-Württemberg befinden sich allerdings schon viele Einrichtungen auf dem Weg zu wohnort- und gemeindenahen Angeboten. Wichtig ist, dass die betreffenden Träger eigenverantwortlich nachfragegerechte, unternehmerische Konzepte für ihre Einrichtungen entwickeln. Fest steht schon jetzt, dass die erforderlichen zusätzlichen Summen nicht auf einmal anfallen, sondern über viele Jahre verteilt. Dabei ist auch zu bedenken, dass viele Menschen in ihren Behinderteneinrichtungen, in denen sie teilweise schon seit Jahrzehnten leben, heimisch geworden sind und dort bleiben wollen. Ich will nicht, dass sie gegen ihren Willen oder den ihrer Eltern umziehen müssen. Wir leisten zu den Investitionen nur Zuschüsse. Es ist daher denkbar, dass schon durch Veränderungen der Fördermodalitäten einiges auch mit den bisher etatisierten Fördermitteln von rund 7 Millionen jährlich erreicht werden kann.
Bisher erhalten die Träger, die in ihre Behindertenhilfeeinrichtungen investieren, Zuschüsse aus Ihrem Ministerium. Die Verwaltungsvorschrift, die dies regelt, läuft zum Ende des Jahres aus. Worauf müssen wir uns dann einstellen?
Ja, die Verwaltungsvorschrift läuft Ende 2012 aus. Wir werden die Weiterentwicklung der Investitionsförderung im Förderausschuss rechtzeitig mit allen Beteiligten diskutieren. Dabei wird der vorher angesprochene Finanzbedarf eine Rolle spielen. In der Koalitionsvereinbarung haben wir uns darauf verständigt, die Umwandlung insbesondere unter Heranziehung von EU-Mitteln und dem Land zugewiesenen Bundesmitteln des Wohn- und Städtebaus zu fördern.
Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung wollte die sogenannte »Landesheimpersonalverordnung« neu regeln. Wir hätten sehr viel mehr Personal einstellen müssen, die finanzielle Belastung wäre nochmals gestiegen. Nimmt Ihre Regierung das Verfahren wieder auf, und wenn ja – mit welchen Inhalten?
In der Koalitionsvereinbarung steht, dass wir das Landesheimgesetz, das sich nur auf den stationären Bereich bezieht, »vollständig überarbeiten, um für alle Einrichtungen und Dienste eine Qualitätskontrolle zu ermöglichen und einen bestmöglichen Verbraucherschutz zu garantieren«. Dabei sollen Kernelemente des Landesheimgesetzes und der Verordnungen zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Mitwirkung in Heimen erhalten bleiben. Die personelle Ausstattung in Heimen muss den jeweiligen besonderen Bedürfnissen der unterschiedlichen Bewohner gerecht werden. An der Fachkraftquote von 50 Prozent will ich festhalten.
Vielen Dank für das Gespräch.