informationen zu fort- und weiterbildung
Fortbildungen sind wie kleine Hilfsmittel, durch die Mitarbeitende den Rücken gestärkt bekommen. Sie bieten die Möglichkeit, einen Schritt aus dem üblichen Alltag zu tun und neue Ideen für denselben - oder gar andere Perspektiven auf ihn - zu bekommen. Fortbildungen in den Zieglerschen bedeutet die Vielfalt der Zieglerschen kennen zu lernen.
Sie möchten eine Fortbildung besuchen, wissen aber nicht, welche Möglichkeiten Sie haben, wie die Abläufe sind oder welchen Antrag Sie dazu ausfüllen und einreichen müssen? Dann sind Sie hier genau richtig! Schauen Sie sich unsere kleinen Erklär-Videos an und erhalten Sie in Kürze einen Überblick über alle wichtigen Informationen rund um Fort- und Weiterbildungen in den Zieglerschen und den vier Wegen zur Qualifizierung. Viel Spaß!
Ihr Team Personalentwicklung

Allgemeine Informationen zu Qualifizierungen - Erklärfilm
Sie haben Lust an einer Fort- oder Weiterbildung teilzunehmen und möchten sich schlau machen, welche Wege und Möglichkeiten Sie haben? Dann klicken Sie doch in unser interessantes Erklärvideo, dort finden Sie alle wichtigen Infos und Tipps rund um Fort- und Weiterbildungen.
Vier Wege zur Qualifizierung
Delegierte Fortbildung
Was sind delegierte Fortbildungen?
- Qualifizierungen bis 15 Tage oder 1.500 €
- Qualifizierungsbedarf geht von der Dienststellenleitung (oder einer von ihr beauftragten, budgetverantwortlichen Person) aus.
- Qualifizierungen sind notwendig für eine sachgerechte Erfüllung der Arbeit.
- Zustimmung des/r Mitarbeitenden für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist notwendig.
- Erfassung im Dienstplan:
bei ganztägigen Veranstaltungen, Dienst = FB del (7,8 Std. für Voll- und Teilzeit!)
bei stundenweisen Veranstaltungen, Dienst = Sch (tatsächliche Fortbildungszeit) + ggf. Fahrtzeit - Fahrtzeit gilt nicht als Arbeitszeit, aber: bei delegierten Qualifizierungen dürfen Mitarbeitenden keine Nachteile entstehen.
- Anmeldeformular über Personalhandbuch in Emil:Antrag für delegierte Fortbildungen
In diesem Video finden Sie alle wichtigen Informationen rund um delegierte Fortbildungen.

Persönliches FoBi-Budget
Was sind Fortbildungen mit dem persönlichen Fort- und Weiterbildungsbudget?
- Qualifizierungen bis 15 Tage oder 1.500 €
- Qualifizierungsbedarf geht vom Mitarbeitenden aus.
- Qualifizierungen zu berufsbezogenen, trägerspezifischen oder gesundheits- und persönlichkeitsfördernden Themen.
- persönliches Fort- und Weiterbildungsbudget ab 50% Beschäftigungsumfang
= 5 Tage und 300 € pro Jahr - persönliches Fort- und Weiterbildungsbudget mit weniger als 50% Beschäftigungsumfang
= 5 Tage und 300 € alle zwei Jahre - Anspruch entsteht erstmals nach einem halben Jahr Beschäftigung im Kalenderjahr
- Erfassung im Dienstplan: Dienst = FB ZRW (tägliche Regelarbeitszeit)
- Fahrtzeit gilt nicht als Arbeitszeit, aber: bei delegierten Qualifizierungen dürfen Mitarbeitenden keine Nachteile entstehen.
- Anmeldeformular über Personalhandbuch in Emil:Antrag für Fortbildungen mit persönlichem Fortbildungsbudget (bis 15 Tage oder 1.500 EUR)
In diesem Video finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Fortbildungen mit dem persönlichen Fort- und Weiterbildungsbudget.

Geförderte Weiterbildung
Was sind geförderte Weiterbildungen?
- Qualifizierungen mit mehr als 15 Tagen oder mehr als 1.500 €
- Qualifizierungsbedarf geht vom Mitarbeitenden aus und wird vom Arbeitgeber unterstützt.
- Förderung durch den Arbeitgeber ist gestaffelt nach Höhe des dienstlichen Interesses (40%, 70%, 100%)
- Ggf. wird ein Qualifizierungsvertrag erstellt, indem die Förderhöhe und Bindungsdauer geregelt sind.
- Erfassung im Dienstplan: Dienst = FB gef (tägliche Regelarbeitszeit) + ggf. Vereinbarungen aus dem Qualifizierungsvertrag wie Urlaub, Überstunden, Freizeit.
- Fahrtzeit gilt nicht als Arbeitszeit, aber: bei delegierten Qualifizierungen dürfen Mitarbeitenden keine Nachteile entstehen.
- Anmeldeformular über Personalhandbuch in Emil:
In diesem Video finden Sie alle wichtigen Informationen rund um geförderte Weiterbildungen.

Bildungszeit
Was ist Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden- Württemberg?
- Qualifizierungsbedarf geht vom Mitarbeitenden aus.
- Förderung von max. 5 Tagen pro Jahr nach Bildungszeitgesetz Baden- Württemberg
- Qualifizierungen für bestimmte ehrenamtliche oder gemeinwohlorientierte Tätigkeiten, die nebenberuflich ausgeübt werden sowie berufliche und politische Weiterbildung.
- Persönliches Fort- und Weiterbildungsbudget und Bildungszeit sind getrennt voneinander zu beantragen.
- Persönliches Fort- und Weiterbildungsbudget können nicht addiert werden, sprich maximaler Anspruch von 5 Tagen pro Jahr.
- Es werden nur ganze Tage freigestellt (Umfang der Fortbildung beträgt mind. 6 Zeitstunden)
- Anspruch für Auszubildende und Studierende = 5 Tage für die gesamte Ausbildungszeit
- Erfassung im Dienstplan: Dienst = FB ZRW (tägliche Regelarbeitszeit)
- Anmeldeformular über Personalhandbuch in Emil:Antrag für Bildungszeit
In diesem Video finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Bildungszeit nach Bildungszeitgesetz Baden- Württemberg.
