das bundesteilhabegesetz
Seit 2017 gibt es ein neues Gesetz: das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Erklärtes politisches Ziel des neuen Regelwerkes ist es, die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen stärker an ihren individuellen Bedürfnissen auszurichten.
Jeder von uns ist einzigartig und hat eigene Wünsche, Ziele und Ansprüche ans Leben. Deshalb sagen wir Ja zu den Veränderungen. Gerne tragen wir mit unseren Möglichkeiten zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung bei. In den Zieglerschen beschäftigen wir uns bereits intensiv mit den neuen Regelungen und richten unser Denken, Arbeiten und unsere Angebote auf die neuen Zeiten aus.
Doch es gibt noch viele Fragen. Fragen, die auch Sie als Angehörige oder gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer bewegen. Was ändert sich konkret? Müssen wir aktiv werden? Wie sind wir gefragt? Deshalb haben wir diese Informationsseite zusammengestellt. Sie fasst in knapper Form wichtige Informationen zum BTHG zusammen.
Alles Wichtige zum BTHG in Filmen

Unsere Videofilme erklären das BTHG kurz und kompakt.


Viele Fragen – wir lassen Sie nicht allein!
Das neue Gesetz wird uns in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen. Nicht immer haben wir auf jede Frage eine Antwort. Denn auch wir – wie auch die Politik – sind mittendrin in einem herausfordernden Prozess.
Dennoch ist es uns wichtig, Sie als Angehörige und gesetzliche Betreuer nicht alleine zu lassen.
Die Umsetzungsbegleitung BTHG gibt darüber hinaus regelmäßige Informationen in Form von Fachbeiträgen oder Veranstaltungen:
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
Auch der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe BeB stellt weitere Informationen kostenlos zur Verfügung.
Auch wir in den Zieglerschen stehen Ihnen jederzeit mit Rat mit Tat zur Seite.
Bitte sprechen Sie uns einfach an!
Unser Service-Telefon für unsere Kunden ist erreichbar unter der Nummer 07503 929-966.
angehörigenbeirat (bab)
BAB WilhelmsdorfAnsprechpartner: Georg Jehle
E-Mail schreiben BAB Haslachmühle
Ansprechpartner: Heinrich Küenzlen
E-Mail schreiben