das bundesteilhabegesetz
Seit 2017 gibt es ein neues Gesetz: das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Erklärtes Ziel ist es, die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen stärker an ihren individuellen Bedürfnissen auszurichten – von pauschaler Versorgung hin zu individuellen Serviceleistungen. In Zusammenarbeit mit den Landkreisen haben wir Zieglersche in den letzten Jahren das BTHG Schritt für Schritt praktisch umgesetzt. Nun stehen wir vor der letzten Etappe, die bis Januar 2024 abgeschlossen sein wird.
Auch kurz vorm Ziel gibt es noch viele Fragen. Fragen, die Sie als Klientinnen und Klienten, Angehörige oder gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer bewegen. Deshalb haben wir die Antworten und Informationen zum BTHG hier noch einmal für Sie zusammengestellt.
Die Markierungen in der Tabelle entsprechen den Einstufungen unseres Beispielklienten Hans Rilling.
Viele Fragen – wir lassen Sie nicht allein!
Das neue Gesetz wird uns weiter intensiv beschäftigen. Nicht immer haben wir auf jede Frage eine Antwort. Denn wir alle sind mittendrin in einem herausfordernden Prozess.
Dennoch ist es uns wichtig, Sie als Angehörige und gesetzliche Betreuer nicht alleine zu lassen.
Die Umsetzungsbegleitung BTHG gibt darüber hinaus regelmäßige Informationen in Form von Fachbeiträgen oder Veranstaltungen:
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
Auch der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe BeB stellt weitere Informationen kostenlos zur Verfügung.
Auch wir in den Zieglerschen stehen Ihnen jederzeit mit Rat mit Tat zur Seite.
Bitte sprechen Sie uns einfach an!
Unser Service-Telefon ist dienstags und donnerstags von 10.00 – 12.00 Uhr für Sie erreichbar unter der Nummer 07503 929-966.
angehörigenbeirat (bab)
BAB WILHELMSDORFGeorg Jehle
BAB HASLACHMÜHLE
Heinrich Küenzlen
die zieglerschen behindertenhlfe
Jan MayrLeiter Teilhabebegleitung