das bundesteilhabegesetz

Das BTHG – worum geht es?
Was ändert sich – was muss ich tun?
Modell IPLP – was verbirgt sich dahinter?

Viele Fragen – wir lassen Sie nicht allein!

Das neue Gesetz wird uns weiter intensiv beschäftigen. Nicht immer haben wir auf jede Frage eine Antwort. Denn wir alle sind mittendrin in einem herausfordernden Prozess.

Dennoch ist es uns wichtig, Sie als Angehörige und gesetzliche Betreuer nicht alleine zu lassen.

Die Umsetzungsbegleitung BTHG gibt darüber hinaus regelmäßige Informationen in Form von Fachbeiträgen oder Veranstaltungen:
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Auch der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe BeB stellt weitere Informationen kostenlos zur Verfügung.

Auch wir in den Zieglerschen stehen Ihnen jederzeit mit Rat mit Tat zur Seite.
Bitte sprechen Sie uns einfach an!

Unser Service-Telefon ist dienstags und donnerstags von 10.00 – 12.00 Uhr für Sie erreichbar unter der Nummer 07503 929-966.

angehörigenbeirat (bab)

BAB WILHELMSDORF
Georg Jehle

BAB HASLACHMÜHLE
Heinrich Küenzlen

die zieglerschen behindertenhlfe

Jan Mayr
Leiter Teilhabebegleitung


Mit dem BTHG wird ein neuer Begriff der Behinderung eingeführt. Behinderung wird nicht mehr als eine Eigenschaft einer Person betrachtet. Vielmehr wird der Mensch mit seinen Fähigkeiten und Stärken gesehen, der durch unterschiedliche Umwelteinflüsse in seiner Teilhabe am Leben behindert wird. Das ist ein Perspektivenwechsel.
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Behindertenhilfe

Für jedes Lebensalter bieten wir Menschen mit Behinderung individuelle Beratung, Förderung und Begleitung. Unser Ziel ist es, das Sie Ihr Leben nach Ihren eigenen Wünschen gestalten können.