endlich wieder gute nachrichten!
Als Eltern stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung für die Zukunft Ihres Kindes. Hilfen zur Erziehung anzunehmen, ist nicht leicht. Doch es ist nicht das Ende – es ist die Chance auf einen Neuanfang! Für Ihr Kind und für Ihre Familie! Im Martinshaus Kleintobel:
- begleiten wir Kinder und Jugendliche auf dem Weg zu sich selbst
- helfen wir Ihrem Kind zu einem erfolgreichen Schulabschluss
- aktivieren wir gemeinsam mit Ihnen die Stärken Ihres Kindes
Martinshaus Kleintobel
88276 Berg
0751 88 84-273
Martinshaus Kleintobel
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Über uns
Wir helfen Jugendlichen
Wem wir helfen dürfen, ist durch viele Gesetze und Vorschriften geregelt. Das besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Damit Sie schon einen ersten Eindruck bekommen, haben wir hier die wichtigsten Kriterien zusammengestellt.
Aufnahmekriterien Martinshaus Kleintobel
- Kinder und Jugendliche ab Klasse 5 mit Realschul- oder Gymnasial-Empfehlung, auch Hochbegabung
- mit erhöhtem Erziehungsbedarf
- mit Aufmerksamkeitsstörungen AD(H)S
- mit einer seelischen Behinderung
- Mädchen, die einen speziellen Schutzraum brauchen
- Suchtmittel-gefährdete Jugendliche
Wann eine Aufnahme im Martinshaus leider nicht möglich ist
Zum Besuch unseres SBBZ ESENT erwarten wir mindestens die Realschulfähigkeit. Viele Jugendliche haben schlechtere Noten, besitzen aber grundsätzlich das intellektuelle Potenzial zum Besuch einer Realschule (zum Beispiel, wenn Jugendliche aufgrund ihrer spezifischen Problematik durch das Schulsystem »durchgereicht« wurden) oder darüber hinaus für gymnasiale Beschulung. Die Realschulfähigkeit kann über die multilaterale Versetzungsordnung von Baden-Württemberg, mittels Intelligenztests oder Schulempfehlungen zum Besuch einer Realschule geklärt werden.
Es gibt Jugendliche, welche zunächst einen klinischen Aufenthalt benötigen und eine Mindest-Stabilisierung ihres psychischen Zustandes, damit sie mit einem sozialpädagogischen Betreuungsansatz wieder erreicht werden können. Dazu gehören beispielsweise akute psychotische Zustände oder starker Suchtmittelkonsum. Nach einer erfolgreichen Behandlung können wir gerne wieder angefragt werden.
Gemäß dem zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz dürfen wir keine jungen Menschen aufnehmen, für die kein Nachweis über den erforderlichen Masernimpfschutz vorliegt bzw. für die dieser nicht binnen 4 Wochen nach Aufnahme nachgereicht wird.
Wir helfen auch Eltern
Die eigenen Kinder in die Jugendhilfe »zu geben«, ist oft ein schwerer Schritt. Deshalb kümmern wir uns nicht nur um die Kinder und Jugendlichen, sondern auch um deren Eltern, etwa durch folgende Angebote:
- Regelmäßige Telefonate der Bezugserzieher und Bezugslehrer
- Elterntage oder Eltern-Cafés auf den Wohngruppen
- Elterntage in der Schule
- Elterngesprächsreihen
- Krisengespräche
Aber auch bevor Kinder und Jugendliche in die Jugendhilfe kommen, sind wir gerne Ansprechpartner, etwa bei
- der Schullaufbahnberatung
- Erziehungsproblemen ihrer Kinder in der Schule
- der Beratung von Problemen mit Asperger-Autismus in der Schule
Wenn Sie Hilfe in diesen Fragestellungen brauchen, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Schulleitung auf.
Was kommt danach?
Manchmal können Jugendliche nach ihrer Zeit im Martinshaus nicht ins Elternhaus zurückkehren. Oder sie haben hier eine neue Heimat gefunden. Für diese Jugendlichen bieten wir – je nach individuellem Entwicklungsstand – Plätze im Betreutem Jugendwohnen an.
So sieht es bei uns aus
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich tun, damit Sie mir helfen können?
Sie können uns gerne telefonisch wegen einer Beratung kontaktieren. Allerdings: Ohne »grünes Licht« vom Jugendamt dürfen wir Ihnen leider nicht helfen, weder ambulant noch stationär. Deshalb ist das regionale Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle. Vereinbaren Sie dort einen Termin und bitten Sie um Unterstützung. Falls Sie Hilfe dabei brauchen, können Sie vorab auch gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Welche Formen der Betreuung gibt es bei Ihnen?
Ihre Tochter / Ihr Sohn kann bei uns in der Wohngruppe wohnen und zur Schule gehen (Bildungsgang Realschule Klassen 5-10 oder Bildungsgang „Allgemein bildendes Gymnasiums“ in der Sek. I). Manche Kinder bleiben nach wie vor zu Hause wohnen, dann können sie in der Tagesgruppe, der sogenannten sozialintegrativen Tagesbetreuung, über Mittag aufgenommen werden. Die meisten leben bei uns auf dem Gelände in Wohngruppen oder in Außenwohngruppen.
Wie viel kostet ein Heimaufenthalt?
Den Großteil der Kosten übernimmt das Jugendamt. Die Höhe der Eigenbeteiligung erfahren Sie dort.
Gibt es ein Recht auf »Hilfen zur Erziehung«?
Ja, die Hilfen zur Erziehung sind eine Pflichtaufgabe des Staates (Sozialgesetzbuch VIII). Über die Form und Ausgestaltung entscheidet das Jugendamt (Leistungsträger) in Zusammenarbeit mit der Familie und dem angefragten Jugendhilfeträger (Leitungserbringer), also uns.
Könnten Sie mir bitte Ihre Leistungsbeschreibung und Entgelte zusenden?
Ihr zuständiges Jugendamt hat diese Informationen vorliegen oder kann sie gerne bei uns anfordern. Zudem steht die Leistungsvereinbarung auf der Homepage zum Download zur Verfügung.
Was kann ich noch tun, wenn mein Kind in der Jugendhilfe ist?
Gemeinsam mit unseren erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern prüfen wir, was Ihrem Kind und Ihnen hilft und was Sie dabei tun können.
Wollen Sie uns jetzt erziehen? Sind Sie die besseren Eltern?
Nein! Auch wenn wir als »Jugendhilfe-Experten« in die Erziehung eingreifen, sind und bleiben Sie immer noch die Eltern / Sorgeberechtigten Ihres Kindes. Sie kennen zudem Ihr Kind viel besser als wir und können uns sehr dabei helfen, herauszufinden, was Ihr Kind an Unterstützung braucht.
Fühlt sich mein Kind wegen der Heimunterbringung von uns abgeschoben?
Das ist je nach Person und Situation sehr unterschiedlich. Es kann sein, dass Ihr Kind dies so empfindet. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie diese Frage ganz offen mit Ihrem Kind an. Wenn Sie möchten, bereiten wir Sie auf dieses Gespräch vor oder sind beim Gespräch auch selbst dabei.