endlich wieder gute nachrichten!
Als Eltern stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung für die Zukunft Ihres Kindes. Hilfen zur Erziehung anzunehmen, ist nicht leicht. Doch es ist nicht das Ende – es ist die Chance auf einen Neuanfang! Für Ihr Kind und für Ihre Familie! Im Martinshaus Kleintobel:
- begleiten wir Kinder und Jugendliche auf dem Weg zu sich selbst
- helfen wir Ihrem Kind zu einem erfolgreichen Schulabschluss
- aktivieren wir gemeinsam mit Ihnen die Stärken Ihres Kindes
Martinshaus Kleintobel
88276 Berg
0751 88 84-273
Martinshaus Kleintobel
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Wir unterstützen Sie
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.
Wir helfen Jugendlichen
Wem wir helfen dürfen, ist durch viele Gesetze und Vorschriften geregelt. Das besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Damit Sie schon einen ersten Eindruck bekommen, haben wir hier einige Aufnahmegründe zusammengestellt.
- Junge Menschen ab Klasse 5
- Realschul- oder Gymnasial-Empfehlung, auch Hochbegabung
- erhöhter Erziehungsbedarf
- Autismus-Spektrum-Störung
- Aufmerksamkeitsstörungen AD(H)S
- Suchtmittelgefährdete Jugendliche
Wann eine Aufnahme im Martinshaus leider nicht möglich ist:
Jugendliche, die zunächst einen klinischen Aufenthalt und eine Mindest-Stabilisierung ihres psychischen Zustandes benötigen, um sie mit unserem sozialpädagogischen Betreuungsansatz wieder zu erreichen. Nach einer erfolgreichen Behandlung können wir gerne wieder angefragt werden.
Gemäß dem zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz dürfen wir keine jungen Menschen aufnehmen, für die kein Nachweis über den erforderlichen Masernimpfschutz vorliegt bzw. für die dieser nicht binnen 4 Wochen nach Aufnahme nachgereicht wird.
Wir helfen auch Eltern
Die eigenen Kinder in die Jugendhilfe »zu geben«, ist oft ein schwerer Schritt. Deshalb kümmern wir uns nicht nur um die Kinder und Jugendlichen, sondern auch um deren Eltern, etwa durch folgende Angebote:
- Regelmäßige Telefonate der Bezugserzieher und Bezugslehrer
- Elterntage oder Eltern-Cafés auf den Wohngruppen
- Elterntage in der Schule
- Elterngesprächsreihen
- Krisengespräche
Aber auch bevor Kinder und Jugendliche in die Jugendhilfe kommen, sind wir gerne Ansprechpartner, etwa bei:
- der Schullaufbahnberatung
- Erziehungsproblemen ihrer Kinder in der Schule
- der Beratung von Problemen mit Autismus-Spektrum-Störung in der Schule
Wenn Sie Hilfe in diesen Fragestellungen brauchen, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Schulleitung auf.
Informationen für Eltern und Fachkräfte
Wir unterstützen bei:
- Begleitung und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Anteilen aus dem Autismus-Spektrum und ihren Eltern durch langjährige Erfahrung in der autismusspezifischen, individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB)
- Begleitung und Beratung bei ausgeprägten Schwierigkeiten im emotionalen Erleben, sowie im Lern und Sozialverhalten (ESENT)
- Beratung von Lehrkräften, Schulleitungen, Eltern und Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden Schulen (RS, GY, GMS) bei Fragestellungen zur emotionalen und sozialen Entwicklung im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes
- Individuelle Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (ASBA) in Einzel- und gruppenbezogenen Organisationsformen (Inklusion)
0751 8884-102
Unser SBBZ ESENT
Weitere Informationen über unser Sonderpädagogisches Beratungs- und Bildungszentrum mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung (SBBZ ESENT):
- Unser Schulgelände liegt in Kleintobel bei Ravensburg mitten im Grünen.
- Wir haben drei Schulgebäude und ein großes Pausengelände, das die Möglichkeit bietet, mit anderen zusammen zu sein oder sich zurückzuziehen.
- Im „Bungalow“ (SG2) lernen die Klassenstufen 5- 7 der Realschule und 5-6 des Gymnasiums gemeinsam das soziale Miteinander im Unterricht und in der Pause.
- In unserem „großen Schulgebäude“ (SG1) bereiten sich die Klassenstufen 8-10 Realschule auf ihren Abschluss und das Berufsleben vor.
- Im zweiten Obergeschoss des „Gemeinschaftshauses“ (GH) lernen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7- 10 Gymnasium (wieder) Freude am Lernen. Hierzu zählen unter anderem spannende naturwissenschaftliche Inhalte (z.B. Robotik), eine zweite Fremdsprache (Latein oder Französisch) und Projektunterricht in den Hauptfächern.
- Schülerinnen und Schüler, die in einer unserer zwei Innenwohngruppen leben, benötigen für den Schulweg weniger als fünf Minuten.
- Von der Außenwohngruppe fährt ein Gruppenbus zur Schule. Die jungen Menschen, die dort leben, können diesen entweder selbstständig oder gemeinsam mit den Mitbewohnern fahren.
- Für Schülerinnen und Schüler, die in Ravensburg und der weiteren Umgebung bei ihren Eltern oder bei einer Pflegefamilie wohnen, gibt es die Möglichkeit, nach der Schule in unserer „Sozialintegrativen Tagesbetreuung“ (SIT), zu Mittag zu essen, Hausaufgaben zu erledigen und den Nachmittag zu verbringen.
- In unserer stadtnahen Intensivpädagogischen Außenstelle nehmen wir die Fähigkeiten und Stärken der Schülerinnen und Schüler genau unter die Lupe und prüfen, welche Wege ihnen offen stehen.
Über uns
Impressionen vom Martinshaus
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich tun, damit Sie mir helfen können?
Sie können uns gerne telefonisch wegen einer Beratung kontaktieren. Allerdings: Ohne »grünes Licht« vom Jugendamt dürfen wir Ihnen leider nicht helfen, weder ambulant noch stationär. Deshalb ist das regionale Jugendamt Ihre erste Anlaufstelle. Vereinbaren Sie dort einen Termin und bitten Sie um Unterstützung. Falls Sie Hilfe dabei brauchen, können Sie vorab auch gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Welche Formen der Betreuung gibt es bei Ihnen?
Ihre Tochter / Ihr Sohn kann bei uns in der Wohngruppe wohnen und zur Schule gehen (Bildungsgang Realschule Klassen 5-10 oder Bildungsgang „Allgemein bildendes Gymnasiums“ in der Sek. I). Manche Kinder bleiben nach wie vor zu Hause wohnen, dann können sie in der Tagesgruppe, der sogenannten sozialintegrativen Tagesbetreuung, über Mittag aufgenommen werden. Die meisten leben bei uns auf dem Gelände in Wohngruppen oder in Außenwohngruppen.
Wie viel kostet ein Heimaufenthalt?
Den Großteil der Kosten übernimmt das Jugendamt. Die Höhe der Eigenbeteiligung erfahren Sie dort.
Gibt es ein Recht auf »Hilfen zur Erziehung«?
Ja, die Hilfen zur Erziehung sind eine Pflichtaufgabe des Staates (Sozialgesetzbuch VIII). Über die Form und Ausgestaltung entscheidet das Jugendamt (Leistungsträger) in Zusammenarbeit mit der Familie und dem angefragten Jugendhilfeträger (Leitungserbringer), also uns.
Könnten Sie mir bitte Ihre Leistungsbeschreibung und Entgelte zusenden?
Ihr zuständiges Jugendamt hat diese Informationen vorliegen oder kann sie gerne bei uns anfordern. Zudem steht die Leistungsvereinbarung auf der Homepage zum Download zur Verfügung.
Was kann ich noch tun, wenn mein Kind in der Jugendhilfe ist?
Gemeinsam mit unseren erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern prüfen wir, was Ihrem Kind und Ihnen hilft und was Sie dabei tun können.
Wollen Sie uns jetzt erziehen? Sind Sie die besseren Eltern?
Nein! Auch wenn wir als »Jugendhilfe-Experten« in die Erziehung eingreifen, sind und bleiben Sie immer noch die Eltern / Sorgeberechtigten Ihres Kindes. Sie kennen zudem Ihr Kind viel besser als wir und können uns sehr dabei helfen, herauszufinden, was Ihr Kind an Unterstützung braucht.
Fühlt sich mein Kind wegen der Heimunterbringung von uns abgeschoben?
Das ist je nach Person und Situation sehr unterschiedlich. Es kann sein, dass Ihr Kind dies so empfindet. Unsere Empfehlung: Sprechen Sie diese Frage ganz offen mit Ihrem Kind an. Wenn Sie möchten, bereiten wir Sie auf dieses Gespräch vor oder sind beim Gespräch auch selbst dabei.