informationen für jugendämter
Als Jugendhilfeeinrichtung verstehen wir uns als Partner der Jugendämter. Da uns immer wieder Fragen nach dem Aufnahmeverfahren erreichen, erläutern wir hier das Vorgehen Schritt für Schritt:
Schritt 1
Eltern nehmen Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt auf, um den individuellen Hilfebedarf ihres Kindes zu klären.
Schritt 2
Das Jugendamt wendet sich mit seiner Anfrage an unseren Ansprechpartner für Belegungsanfragen.
Kontaktdaten: siehe Ansprechpartner
Schritt 3
Im Erstkontakt zwischen dem Jugendamt und dem Martinshaus werden erforderliche Daten und Informationen zum Interessent ausgetauscht. Dafür sind folgende Unterlagen nötig:
- Falldarstellung Jugendamt
- letzter Hilfeplan
- ausführliche Arztbriefe (der letzten 12 Monate)
- letzte zwei Zeugnisse (inkl. Versetzungszeugnis)
- Schulbericht
Schritt 4
Nach Erhalt der Unterlagen prüfen wir die Anfrage intern.
Schritt 5
Wir laden den jungen Menschen, die Sorgeberechtigten und den Jugendamtsmitarbeitenden zu einem Interessentengespräch ins Martinshaus ein.
Schritt 6
Die fachliche Leitung entscheidet in Rücksprache mit allen Beteiligten, ob der junge Mensch im Martinshaus aufgenommen wird.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Belegungsanfragen
Anne Metzler
Ansprechpartnerin für Belegungsanfragen und Standortverwalterin Heimbereich
0751 8884-102