informationen für jugendämter
Als Jugendhilfeeinrichtung verstehen wir uns als Partner der Jugendämter. Da uns immer wieder Fragen nach dem Aufnahmeverfahren erreichen, erläutern wir hier das Vorgehen Schritt für Schritt:
Schritt 1
Eltern nehmen Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt auf, um den individuellen Hilfebedarf ihres Kindes zu klären.
Schritt 2
Das Jugendamt wendet sich mit seiner Anfrage an unseren Ansprechpartner für Belegungsanfragen.
Kontaktdaten: siehe Ansprechpartner
Schritt 3
In einem telefonischen Erstgespräch zwischen Jugendamt und Martinshaus werden erste Daten und Informationen zum »Fall« ausgetauscht. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:
- Falldarstellung Jugendamt
- letzter Hilfeplan
- ausführliche Arztbriefe (der letzten 12 Monate)
- letzte zwei Zeugnisse (inkl. Versetzungszeugnis)
- Schulbericht
Schritt 4
Nach Erhalt der Unterlagen prüfen wir die Sachlage intern.
Schritt 5
Wir laden das Kind / den Jugendlichen, die Sorgeberechtigten und den Jugendamtsmitarbeitenden zu einer Vorstellung ins Martinshaus ein, wenn wir eine Perspektive für das Kind / den Jugendlichen bieten können.
Schritt 6
Gemeinsam mit allen Beteiligten entscheiden wir, ob das Kind / der Jugendliche im Martinshaus aufgenommen wird.
Informationen zu Leistungsentgelten schicken wir Ihnen gerne per Mail oder per Post.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Belegungsanfragen
Anne Metzler
Ansprechpartnerin für Belegungsanfragen und Standortverwalterin Heimbereich
0751 8884-102