ambulante pflege – für sie unterwegs

Unsere Angebote

Beratung

  • Umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege
  • Vermittlung anderer Hilfsanbieter, z.B. seelsorgerliche Angebote, Hospizdienst, Essen auf Rädern
  • Qualitätssicherungseinsätze für die Pflegekasse nach §37.3 SGB XI
  • Schulung in der Häuslichkeit / Pflegekurs
  • Botengänge
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden und Leistungsträgern
  • Hilfe bei persönlichen Problemen

Pflege

Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen umfassen die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Ausscheidungen und Mobilität. Die von uns erbrachten Leistungen werden als sogenannte Sachleistungen in der Regel über die Pflegeversicherung (mit)finanziert und direkt mit ihr abgerechnet.

Hier finden Sie die ausführliche Beschreibung der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (Leistungspakete) mit Erklärungen und Beispielen.

Hier finden Sie die ausführliche Übersicht zu den Kosten der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (Leistungspakete). 

Betreuung zu Hause

Allen Pflegebedürftigen steht ein Entlastungsbetrag von 125,- € pro Monat zur Verfügung (§ 45 SGB XI). Dieser kann für sogenannte „Betreuungsleistungen“ oder "Hilfen bei der Haushaltsführung" eingesetzt werden. 

Unsere Angebote - einige Beispiele:

  • Begleitung, bspw. bei Spaziergängen oder Behördengängen
  • Betreuung, z. B.
    • Gespräche über frühere Zeiten
    • gemeinsames Radiohören oder Fernsehen
    • Beschäftigungsangebote (bspw. Basteln oder Musizieren)
  • Unterstützung bei: 
    • Spiel, Hobby, Versorgung von Haustieren, Kontaktpflege zu Personen
    • der Gstaltung des Tagesablaufes und Anpassung an Veränderungen 

Alternativ können diese Leistungen als "Pflegerische Betreuungsmaßnahmen" über § 36 SGB XI abgerechnet werden. 

Hilfe im Haushalt

Um weiterhin selbstständig zu Hause leben zu können bieten wir Hilfen in unterschiedlichem Umfang an, von der Übernahme einzelner Haushaltstätigkeiten bis zur umfassenden Führung des gesamten Haushalts.

Einige unserer hauswirtschaftlichen Leistungen können über die Pflegeversicherung (mit-)finanziert werden.

Das sind zum Beispiel: 

  • Einkäufe, Besorgungen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Wohnungsreinigung, Wäscheversorgung, Begleitung außer Haus

Eine Ausweitung unserer Dienstleistungen ist nach Absprache jederzeit möglich, diese können ggf. über §45 SGB XI finanziert werden oder müssen privat gezahlt werden. Auch hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.  

Behandlungs­pflege

Die Behandlungspflege setzt die ärztliche Behandlung zu Hause fort. Wir übernehmen die Messung wichtiger medizinischer Daten wie Blutzucker, überwachen die Medikamentenaufnahme (Tabletten, Augentropfen, Spritzen, etc.). Für die Versorgung von (chronischen) Wunden kommen unsere zertifizierten Wundmanagerinnen und -manager zu Ihnen.  

Die Leistungen werden auf Grundlage einer Verordnung, die der Hausarzt oder ein anderer zuständiger Arzt ausstellt, von der Krankenkasse bewilligt und vom Pflegedienst erbracht. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung. Über die gesetzlichen Zuzahlungen informieren wir oder Ihre Krankenkasse Sie gerne.

Verhinderungs­pflege

Pflegende Angehörige sollten sich ab und zu Erholungszeiten und auch Urlaub gönnen. Denn nur, wer etwas für sich und seine eigenen Gesundheit tut, kann die Pflege zu Hause gut organisieren und durchführen.

Dazu gibt es die sogenannten Verhinderungpflege. Pro Kalenderjahr stehen hierfür 1.612,- € zur Verfügung. Dieser Betrag kann um weitere 806,- € aufgestockt werden (aus bislang nicht in Anspruch genommenen Geldbeträgen der Kurzzeitpflege), so dass jährlich bis zu 2.418,- € zur Verfügung stehen. Zusätzlich steht Ihnen die Pflegesach- oder die Pflegegeldleistung des vorhandenen Pflegegrades weiterhin zur Verfügung. Dazu beraten wir Sie gerne. 

Damit die Pflege zu Hause weiterhin gewährleistet ist, wenn bspw. eine der Pflegepersonen einmal eine "Auszeit von der Pflege" nimmt, übernehmen wir in diesem Fall die Versorgung, auch stundenweise.

Typische Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege sind: 

  • zeitweise Übernahme der körperbezogenen Pflegemaßnahmen
  • zeitweise Übernahme der hauswirtschaftlichen Leistungen
  • Begleitung, z. B. Spaziergänge mit der pflegebedürftigen Person oder gemeinsames Einkaufen, etc.
  • Betreuung und Entlastung, bspw. gemeinsames Fernsehen, oder schlicht „da“ sein, um bei Bedarf umgehend und zeitnah Unterstützung leisten zu können

die leistungen der pflegeversicherung im Überblick

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Altenhilfe

Unsere Altenhilfe bietet an über 20 Standorten umfassende Unterstützung für ein erfülltes und würdiges Leben älterer Menschen.