gesundheitliche versorgungsplanung
An den Lebensabend denken
Der Einzug in ein Pflegeheim stellt eine große Veränderung im Leben dar, oftmals auch begleitet mit Gedanken oder vielleicht auch Sorge, wie man diesen letzten Lebensabschnitt gestalten möchte.
Krankheit, Sterben und Tod gehören zum Leben der Menschen dazu, jeder Mensch hat Hoffnungen, Ängste und Wünsche, wenn er an die letzte Lebensphase denkt. Aus diesem Grund sind eine gute Vorbereitung und ein offener Umgang mit diesem Thema sehr wichtig. Es ist für uns von großer Bedeutung, den Wünschen und Bedürfnissen der zu pflegenden Menschen gerecht zu werden, um die letzte Lebensphase gemeinsam mit ihnen zu planen. Durch ein individuelles Beratungsangebot der sogenannten „Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP)“ wollen wir dies gewährleisten.
Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) - Was ist das?
Die gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) für die letzte Lebensphase nach §132g SGB V steht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Das Beratungsangebot wird durch zusätzliches, speziell geschultes Personal sichergestellt und ist für gesetzlich Versicherte kostenlos.
Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) - Was nützt das?
Jetzt darüber sprechen, was Ihnen wichtig ist! Denn wir möchten, dass Ihre Wünsche Beachtung finden – Ihre Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine persönliche Versorgungsplanung. So wissen alle, die an Ihrer Pflege beteiligt sind, was zu tun ist, falls Sie sich nicht mehr äußern können. In einer Willenserklärung werden schriftlich Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Pflege, Betreuung, ärztlichen Behandlung und auch Seelsorge festgehalten.
Zudem beraten wir Sie, welche Möglichkeiten der palliativen Versorgung und Sterbebegleitung es in unseren Einrichtungen gibt.
Wie können Sie einen Gesprächstermin vereinbaren?
Sie können sich gerne an die Einrichtungsleitung wenden, diese gibt ihren Gesprächswunsch an die zuständige Beraterin weiter. Ihre Vertrauensperson ist selbstverständlich zum Gespräch mit eingeladen.
Gerne können Sie auch über die nebenstehenden Kontaktdaten einen Termin vereinbaren.
Wie können Sie sich die Gespräche vorstellen?
Die Gespräche finden in einem geschützten Raum in Ihrer Einrichtung statt, wichtig ist es, Zeit und Ruhe für das Gespräch zu haben.
Nach einem Erstgespräch, bei dem Sie Gelegenheit haben, die Beraterin kennenzulernen und weitere Informationen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung zu erhalten, entscheiden Sie, ob Sie weitere Gesprächstermine wünschen.
Sie haben bereits eine Patientenverfügung?
Gern besprechen wir die vorliegende Patientenverfügung und prüfen gemeinsam, was darin verfügt wurde und wie aktuell dies ist.
Dabei können Fragen und Wünsche, die darüber hinaus gehen aufgeschrieben werden.
VERTRAULICH!
Alles Besprochene ist streng vertraulich. Sie bestimmen welche Inhalte weitergegeben werden dürfen. Nur auf Ihren Wunsch beziehen wir das Pflegeteam, Ihre Angehörigen, Seelsorger oder Ihren Hausarzt mit ein.
Sie sind Angehörige/r oder gesetzliche/r Betreuer/in?
Kann ihr zu pflegender Angehöriger oder Betreuende sich nicht mehr äußern, so können Sie als Bevollmächtigte/r das Angebot in Anspruch nehmen.
Gemeinsam kann dann, anhand der Biografie und früherer Lebenseinstellung, der mutmaßliche Wille erarbeitet und schriftlich festgehalten werden.
Der Erstkontakt erfolgt per E-Mail. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen!
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie unsere qualifizierten Beraterinnen an. Sie bekommen zeitnah Antwort!
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