frühförderung – je früher, desto besser

Jedes vierte Kleinkind hat Schwierigkeiten beim Hören, Sprechen oder Verstehen. Die gute Nachricht: Je früher ein Kind gefördert wird, desto größer sind die Chancen, diese Schwierigkeiten schnell zu überwinden. Deshalb bieten wir überall in Oberschwaben schon im frühen Lebensalter Frühförderung an:

Unsere Angebote: 

  • Diagnose und Beratung
  • Frühintervention (für Kinder ab 15 Monaten)
  • Einzel- oder Gruppen-Früh­förderung (für Kinder ab 30 Monaten)
  • Ambulante Sprachheilkurse in Kindergärten (für Kinder ab 4 Jahren)

kontakt
Die Zieglerschen – Hör-Sprachzentrum
Frühförderung
Hochgerichtstraße 46
88213 Ravensburg



0751 7902-0
0751 7902-200

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Frühförderung
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Über uns

Früh­inter­vention

Je früher, desto besser

Frühintervention bedeutet: So wie früh wie möglich aktiv werden. Deshalb helfen wir bereits Familien mit Kindern über einem Jahr (ab 15 Monate). Unser wichtigstes Anliegen ist es, den Eltern Hilfe und Anregungen für den Alltag zuhause zu geben. Alle von Natur aus gegebenen Resourcen für die Sprachentwicklung ihres Kindes sollen genutzt werden.

Förderung aller Sinne

Um optimale Voraussetzungen für eine gute Hör-Sprachentwicklung zu schaffen, muss die Frühförderung eines hör- oder sprachgeschädigten Kindes ganzheitlich ausgerichtet sein. Das heißt, alle Sinnesbereiche sollen durch entsprechende Angebote angeregt werden und so in ihrem Zusammenspiel gefördert werden. Wünschenswert ist, dass die Frühförderung schon möglichst bald – bei Hörschädigungen bereits im Säuglingsalter – beginnen kann.

Bei Hör­schä­digungen

Hör­schädigungen bei Kindern werden immer früher erkannt. Durch das 2009 verbindlich eingeführte Neugeborenen-Hör­screening können Kinder frühzeitig versorgt und begleitet werden. Dabei stehen Beratung, Unterstützung und Anleitung der Eltern und der Kindertagesstätten im Vordergrund.

Wir bieten:

  • Beratung und Begleitung der Eltern bei sämtlichen Fragestellungen, die die Hörschädigung des Kindes betreffen (z.B. Auseinandersetzung mit der Hörschädigung, Begleitung bei der Hörgeräteversorgung, Unterstützung bei der Entscheidungsfindung für die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat, Aufnahme in den Kindergarten, Wechsel in die Schule oder Beratung bei der Entwicklung des Kindes)
  • Unterstützung beim natürlichen-hörgerichteten Hör- Spracherwerb unter Einbezug von Alltagssituationen
  • Alters- und entwicklungsgemäße Spiele zur Hör-Sprachförderung
  • Beratung zum Einsatz von Gebärden
  • Organisation und Durchführung von regionalen Eltern-Kind-Treffen
  • Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Erzieherinnen und Integrationskräfte

Wir beraten auch Familien, die sich gerade in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes nicht sicher sind, ob es normal hört. Es wird empfohlen, dass diese möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Hör-Sprachzentrum aufnehmen.

Münsteraner Elternprogramm
Das Münsteraner Elternprogramm zur Kommunikationsförderung bei Säuglingen und Kleinkindern mit Hörschädigung richtet sich an Eltern, die ein hörgeschädigtes Kind im Alter von 3-18 Monaten haben. Ziel des dreimonatigen Gruppen-Programmes ist es, durch Anleitung der Eltern die frühe Kommunikationsförderung des hörgeschädigten Kindes zu unterstützen. Die Kurse werden nach Bedarf angeboten.

Anmeldung: Anne-Dorothee Armingeon | Telefon: 07584 928-118 | E-Mail:

Bei Sprach­störungen

Die Praxiserfahrungen und Forschungsergebnisse der letzten Jahre verdeutlichen die Notwendigkeit früher Intervention bei Sprachentwicklungsauffälligkeiten, um die Gesamtentwicklung des Kindes nicht zu gefährden. Denn eine möglichst frühe Begleitung von Kindern, die in ihrer Sprachentwicklung verzögert sind oder ein Risiko für Sprachentwicklungs- auffälligkeiten haben, ist deshalb wichtig.

Im Sprachheilzentrum führt ein Team von Sprachheilpädagogen Abklärungen und Förderungen von kleinen Kindern ab 18 Monaten durch, die in ihrer sprachlichen, sozial-kommunikativen und spielerischen Entwicklung auffallen. Wir beraten Eltern sowie andere Bezugspersonen, die Hilfe suchen.
Unsere Förderangebote für die kleinen Kinder und ihre Familien basieren auf der Grundlage neuester Forschungskonzepte aus der Entwicklungspsychologie und Patholinguistik. Dem Konzept liegt ein ganzheitlicher, familienorientierter Ansatz zu Grunde. Es ist uns wichtig, die Kompetenzen der Eltern zu erfassen, zu nutzen und zu stärken. Frühintervention soll Spaß machen, interessant sein und faszinieren.

Weitere Angebote

Frühförderung für Familien mit hörgeschädigten Kindern
Bei der Frühförderung kommen Hörgeschädigtenpädagogen ins Elternhaus oder in den Kindergarten, um Eltern zu beraten, zu begleiten und die Kinder in ihrer Hör- und Sprachentwicklung zu fördern.

Wir betreuen Familien:

  • mit hörgeschädigten Kindern
  • mit hörenden Kindern gehörloser Eltern (CODA)


Nach Diagnose der Hörschädigung werden die KollegInnen der Frühförderung der Leopoldschule Altshausen durch die untersuchende Uni-Klinik oder HNO-Ärzte informiert. Damit kann die Frühförderung beginnen. In der Regel werden die Familien bis zum Eintritt in die Grundschule oder bis zur Aufnahme in einen Schulkindergarten für hör- und / oder sprachbehinderte Kinder betreut.

Einzelfrühförderung

Für sprachbehinderte Kinder von 2 bis 5 Jahren bieten wir ambulante Einzel- bzw. Kleingruppenförderung an unseren Standorten, die wir nach Bedarf und Anfrage organisieren. Die Einzelfrühförderung dauert rund 6 Monate und bezieht die Eltern bzw. andere Bezugspersonen durch Gesprächskreise mit ein. Die Förderung kann nach 6 Monaten beendet sein, durch andere Fördermaßnahmen fortgeführt werden oder zur Aufnahme in den Schulkindergarten für Sprachbehinderte führen.

Gruppenfrühförderung

Ab dem Alter von 4 Jahren bieten wir für Kinder mit ambulant zu behandelnden Sprachproblemen ein Therapieangebot in Kleingruppen an. Ein halbes Jahr lang kommen die Eltern mit ihrem Kind einmal wöchentlich zu uns. Ihr Kind wird zusammen mit anderen Kindern einmal wöchentlich gefördert. Dabei spielen alle Sprachebenen eine Rolle.

Darüber hinaus geben wir Eltern Anleitung für die weitere Förderung zu Hause. Nach 6 Monaten ist die Förderung entweder beendet oder wird durch andere Maßnahmen fortgeführt. Auch die Aufnahme in den Schulkindergarten für Sprachbehinderte ist möglich.

Ambulante Sprachheilkurse

Förderung in Kindergarten oder Grundschule

Für Kindergartenkinder ab ca. 4 Jahre und Schulkinder mit leichteren Sprachauffälligkeiten bieten wir eine kostenlose und wohnortnahe ambulante Sprachtherapie an. Die so genannten ambulanten Sprachheilkurse finden in kindgemäßer Umgebung, meist in Kindergärten oder Grundschulen statt. Dabei fördern wir spielerisch Aussprache, Mundmotorik, Grammatik, Redefluss und auditive Wahrnehmung.

Die Sprachtherapie erfolgt durch ausgebildete Sprachheillehrer/innen unseres Hör-Sprachzentrums. Die Kinder werden dabei einzeln gefördert. Die Sprachtherapie findet einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt. Um die Sprechfreude zu erhalten, arbeiten wir in Fördereinheiten von 20-30 Minuten, was dem Konzentrationsumfang des Kindes angemessen ist.

Wir legen Wert auf die Anwesenheit eines Elternteils. Die Eltern sollen miterleben wie mit ihrem Kind gearbeitet wird, welche Fortschritte es macht und in welcher Weise sie unterstützend wirken können.

Die Dauer der Sprachtherapie hängt von Art und Umfang der Sprachauffälligkeit ab, aber auch von der Mitarbeit des Kindes. Ziel ist die Normalisierung der Sprache.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Sprachüberprüfung und Beratung durch eine unserer Beratungsstellen mit entsprechender Empfehlung
  • Sprachüberprüfung und Kurzberatung im Heimatkindergarten
  • Aufnahmealter ab ca. 4 Jahren (abhängig von der Gesamtentwicklung des Kindes)

Eine ärztliche Verordnung ist NICHT erforderlich!

Eine Übersicht über die Orte, an denen wir ambulante Sprachheilkurse anbieten, finden Sie rechts.

Aufnahme­bedingungen

Alle ambulanten Angebote wie z. B. Beratung und Diagnostik, Frühförderung oder ambulante Sprachheilkurse sind kostenfrei. Eine Hör- oder Sprachbehinderung des Kindes muss vorliegen. Ob eine solche Behinderung vorliegt, lässt sich am Besten in einer unserer Beratungsstellen herausfinden.

Ambulante Fördermaßnahmen werden nur in Absprache und mit Zustimmung der Eltern eingeleitet. Wenn diese Voraussetzungen vorhanden sind, werden alle weiteren Schritte in die Wege geleitet. Die Eltern werden informiert, wann, wo und durch wen die Förderung ihres Kindes beginnen wird.

Frühförderung in der Praxis

Hör-Sprachzentrum

Im Hör-Sprach­zen­trum betreuen wir rund 1.300 Kin­der und Jugend­liche mit Problemen beim Hören und Sprechen in Schul­kinder­gärten und Schulen in der Region Boden­see-Ober­schwaben.