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Grund- und Hauptschule

Die Kinder und Jugendlichen werden in jeweils fünf Grundschuljahren und fünf Hauptschuljahren unterrichtet.  Die Bildungsinhalte sind die der allgemeinen Grund- und Hauptschule. Diese werden entsprechend den individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ausgewählt und didaktisch aufbereitet.  Ziel dieses Bildungsgangs ist das Erreichen eines qualifizierten Hauptschulabschlusses durch die entsprechende Abschlussprüfung. Auch dafür gelten die gleichen Bedingungen wie an der allgemeinen Schule. Die Aufgaben werden lediglich "sprachlich modifiziert."

Peripher hörgeschädigte, zentral-auditiv-wahrnehmungsgestörte und zentral sprachbehinderte Kinder und Jugendliche brauchen individuelle Lernbedingungen, intensive Zuwendung und sonderpädagogische Zugangsweisen zum Lernstoff.  Für Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichen Lernbeeinträchtigungen (Förderschüler) sind in der Grundschule, sofern dies möglich ist, Förderklassen eingerichtet. In diesen Klassen gilt entsprechend der Bildungsplan der allgemeinen Förderschule.

Für peripher Hörgeschädigte bietet sich die Möglichkeit einer integrativen Beschulung mit Hörenden in einer Klasse, wenn die pädagogischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Über das unterrichtliche Angebot hinaus ist es wichtig insbesondere den Jugendlichen Angebote für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu erschließen. Im Rahmen von entsprechenden Projekten (Surfen, Radwandern, Segeln, Wanderpaddeln, Biotoppflege, usw.) sowie in einer jährlich stattfindenden Schifreizeit wird dieser Bereich erschlossen.