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Weitere Frühförderangebote

Hausfrühförderung
Bei der Hausfrühförderung kommen Hörgeschädigten- oder Sprachheilpädagogen ins Elternhaus, um sich mit den Eltern auszutauschen, diese zu beraten und Kinder in ihrer Hör- und Sprachentwicklung zu fördern. Dieses Angebot richtet sich an Familien mit hörgeschädigten bzw. mit hörenden Kindern mit schweren zentralen Sprachentwicklungsstörung im Vorschulalter. Die Kinder werden unmittelbar nach Diagnose bei Hörschädigung ab dem Säuglingsalter betreut. In der Regel werden sie bis zum Eintritt in die Grundschule oder bis zur Aufnahme in einem Schulkindergarten für Hör- und /oder sprachbehinderte Kinder begleitet.

Einzelfrühförderung
Für sprachbehinderte Kinder von 2 bis 5 Jahren bieten wir ambulante Einzel- bzw. Kleingruppenförderung an unseren Standorten, die wir nach Bedarf und Anfrage organisieren. Die Einzelfrühförderung dauert rund 6 Monate und bezieht die Eltern bzw. andere Bezugspersonen durch Gesprächskreise mit ein. Die Förderung kann nach 6 Monaten beendet sein, durch andere Fördermaßnahmen fortgeführt werden oder zur Aufnahme in den Schulkindergarten für Sprachbehinderte führen.

Gruppenfrühförderung
Ab dem Alter von 4 Jahren bieten wir für Kinder mit ambulant zu behandelnden Sprachproblemen ein Therapieangebot in Kleingruppen an. Ein halbes Jahr lang kommen die Eltern mit ihrem Kind einmal wöchentlich zu uns. Ihr Kind wird zusammen mit anderen Kindern einmal wöchentlich gefördert. Dabei spielen alle Sprachebenen eine Rolle.

Darüber hinaus geben wir Eltern Anleitung für die weitere Förderung zu Hause. Nach 6 Monaten ist die Förderung entweder beendet oder wird durch andere Maßnahmen fortgeführt. Auch die Aufnahme in den Schulkindergarten für Sprachbehinderte ist möglich.

» ambulante Sprachheilkurse