Heimbeirat
Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner
Der Heimbeirat ist das Bindeglied zwischen Bewohnerinnen / Bewohnern und dem Träger eines Heims, etwa der Behindertenhilfe der Zieglerschen. Der Heimbeirat vertritt somit die Interessen der Bewohner und kann eigene Vorschläge in Entscheidungsprozesse einbringen.
Wer sitzt im Heimbeirat?
Der Heimbeirat besteht aus neun gewählten Mitgliedern. Diese wohnen entweder selber im Heim oder sind Angehörige oder sonstige Vertrauenspersonen. In der Behindertenhilfe wird der Heimbeitrat auf vier Jahre gewählt.
Aufgaben des Heimbeirats
- Beantragung von Maßnahmen, die Bewohner/innen dienen, bei der Heimleitung
- Entgegennahme von Beschwerden von Bewohner/innen und Verhandlung mit der Heimleitung/Heimträger
- Förderung des Einlebens neuer Bewohner/innen, z.B. durch Besuche, Gespräche, Einbindung in Veranstaltungen
- Beteiligung bei Entscheidungen des Heimträgers und der Heimleitung, Entscheidungen im Einzelnen siehe § 30 Heimmitwirkungsverordnung (etwa Unfallverhütung, Alltags- und Freizeitgestaltung, Unterkunft, Betreuung und Verpflegung, umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen, Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität, Verträge)
Einmal im Amtsjahr berichtet der Heimbeirat den Bewohner/innen in einem Tätigkeitsbericht über seine Arbeit.
Heimbeirat der Behindertenhilfe der Zieglerschen
Mitglieder des Heimbeirats (vgl. Bild von links nach rechts):- Günter Rundel (WD)
- Eugen-Anton Andris (WD)
- Brigitte Kemmerle (WD)
- Thomas Reicherter (HM)
- Gisela Eberl (HM)
- Walter Muhlke (WD)
- Manfred Biber (HM)
- Jan Reichmann (WD)
- Manfred Benz (WD)

Weitere Informationen
Heimmitwirkungsverordnung
